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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen

Baum & Bonheur GmbH


Teil A
AGB


§ 1. Allgemeines – Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kauf- und Lieferverträge, Bestellungen und sonstige Vereinbarungen mit unserem Kunden. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung durch den Kunden als anerkannt.
  2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.

    Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

  3. Wir widersprechen ausdrücklich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.


§ 2. Zustandekommen des Vertrages, Selbstbelieferungsvorbehalt, Nebenabreden

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend, das bedeutet, die Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote von uns dar, sondern dienen als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Angebots.
  2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, diese Ware erwerben zu wollen. Eine Bestellung des Kunden nach Ablauf der Geltungsfrist unseres Angebotes, gilt als Vertragsangebot an uns.
  3. Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn wir die Bestellung des Kunden in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) annehmen oder die Ware an den Kunden liefern.
  4. Sollten wir auf ein übersandtes Vertragsangebot des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen die Annahme erklärt oder die Lieferung vorgenommen haben, so ist der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages gebunden.
  5. Sind wir für die Erfüllung eines Vertrages gegenüber dem Kunden selbst auf die Lieferung von Waren angewiesen und erfolgt diese Lieferung nicht, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, wir haben die Nichtlieferung zu vertreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.
  6. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.


§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise werden in Euro angegeben. Sofern sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, welche die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten werden gesondert angegeben.
  2. Etwaige nach Vertragsschluss vorgenommene Änderungen der Preisliste haben auf die bereits zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge keinen Einfluss; insbesondere kann der Kunde keine nachträgliche Gutschrift von uns bei nach Vertragsschluss vorgenommenen Preisherabsetzungen fordern.
  3. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Europäischen Zentralbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Wert der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt fällig.
  5. Der Kunde kommt mit der Bezahlung einer Rechnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
  6. Wir sind im Einzelfall berechtigt, insbesondere bei Großbestellungen, mit dem Kunden eine Vorauszahlung des Gesamtpreises oder eine Anzahlung zu vereinbaren.
  7. Der Abzug von Skonto ist grundsätzlich nicht zulässig.


§ 4. Aufrechnungsverbot, Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts, Unsicherheitseinrede

  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  2. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur unter den in vorstehendem Absatz genannten Voraussetzungen und nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Wenn nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung/Lieferung zu verweigern. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, binnen derer der Kunde die Zahlung oder die Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


§ 5. Gefahrübergang, Transport, Versand, Einweg- und Mehrwegverpackungen, Schadensersatz bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten und bei Verspätung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen..
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.
  4. Falls unser Unternehmen den Transport der Ware zum Kunden oder zu einer von ihm bestimmten Lieferadresse durchführt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Anlieferung über frei für LKW befahrbare Straßen erfolgen kann. Die Anlieferung erfolgt nur zur Abladestelle (sog. Bordsteinkante). Eine Abladetätigkeit ist im Transportpreis nicht enthalten, ebenso wenig der Einbau bzw. das Einpflanzen.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Versendung der Ware grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Falls der Kunde einen Dritten (insbes. eine Spedition) mit dem Transport beauftragt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Handlingspauschale von 10% der von dem Dritten für den Transport verlangten Vergütung zusätzlich zu verlangen.
  6. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
  7. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und werden von uns nicht zurückgenommen. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen innerhalb von einer Woche auf Kosten unseres Kunden an uns zurückgeführt werden.
  8. Wenn der Kunde Unternehmer ist und in Annahmeverzug kommt oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, wie z.B. die Kosten für die Versorgung, die Lagerung oder einen wiederholten Transport, von dem Kunden ersetzt zu verlangen. Statt der Geltendmachung des tatsächlichen Schadens, sind wir in diesen Fällen berechtigt, ohne jeden Nachweis 30% des Netto-Rechnungswertes als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dieser Schaden nicht oder wesentlich geringer ausgefallen ist.
  9. Wenn der Kunde Unternehmer ist, sind wir berechtigt, von ihm Schadensersatz für von ihm zu verantwortende Verzögerungen bei der Abladung der Ware zu verlangen, der dadurch entsteht, dass der Kunde die Ware nicht innerhalb von zwei Stunden ablädt und dies bei uns zusätzliche Speditions- und sonstige Verspätungskosten verursacht.


§ 6. Prüf- und Rügepflicht des Kunden nach Erhalt der Ware, Pflegehinweise

  1. Für Kunden, die Unternehmern sind, gilt Folgendes:
    a)
    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und etwaige Mängel zu untersuchen und, wenn eine Falschlieferung vorliegt oder sich ein Mangel oder Fehler zeigen, diese uns unverzüglich schriftlich (per E-Mail genügt) anzuzeigen, am besten per E-Mail mit ausführlicher Bilddokumentation. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
    b)
    Falls sich später ein solcher Mangel zeigt, so muss der Kunde uns dies unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich (per E-Mail genügt) anzeigen, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
  2. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt Folgendes:
    Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Andernfalls ist ein Berufen auf solche offensichtlichen Mängel ausgeschlossen.
  3. Zur Erhaltung der Rechte nach Abs. 1 und 2 dieses Paragrafen genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  4. Soweit dem Kunden von uns Pflegehinweise übergeben werden, wird dem Kunden empfohlen, diese Hinweise zu beachten.


§ 7. Liefer- und Fertigstellungstermine, Teillieferungen, Force Majeure / höhere Gewalt, vorübergehende und dauerhafte Leistungs-/Lieferhindernisse, Annahmeverzug

  1. Liefertermine, Fertigstellungstermine oder sonstige Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
  2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
  3. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt bzw. unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Terrorangriffen, Wetterkatastrophen, Seuchen (inkl. COVID-19), Streik, Sanktionen, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, verlängert sich die Leistungsfrist für die Dauer des aus dem Ereignis resultierenden Leistungshindernisses. Streiks und Aussperrungen in dem jeweiligen Unternehmen der betroffenen Vertragspartei werden von dieser Klausel nicht erfasst.
  4. Die betroffene Vertragspartei wird von ihrer Leistungspflicht frei, wenn durch die oben genannten Ereignisse oder Umstände (vgl. Abs. 3 dieses Paragrafen)
    a)
    die Leistung unmöglich wird (vgl. § 275 Abs. 1 BGB).
    b)
    die Leistung bzw. Lieferung für die betroffene Partei einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei steht. Bei der Bestimmung der der betroffenen Partei zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene Partei das Leistungshindernis zu vertreten hat (vgl. § 275 Abs. 2 BGB).
    c)
    die betroffene Partei die Leistung persönlich zu erbringen hat und diese Leistung der betroffenen Partei unter Abwägung des der Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei nicht zugemutet werden kann (vgl. § 275 Abs. 3 BGB).
  5. War die ursprüngliche Leistung an einen Termin oder eine Frist gebunden und hat die andere Vertragspartei im Vertrag den Fortbestand ihres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, nach dem Verstreichen des Termins oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Dauern die unter Abs. 3 dieses Paragrafen genannten Ereignisse oder Umstände ununterbrochen mehr als sechs Wochen an oder verzögert sich der Leistungstermin aufgrund höherer Gewalt bzw. unvorhergesehener und unverschuldeter Umstände um mehr als acht Wochen, so ist die andere Vertragspartei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz, durch die andere Vertragspartei ist bei Vorliegen von Ereignissen oder Umständen nach Abs. 3 dieses Paragrafen vollständig ausgeschlossen.
  8. Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche schriftlich (per E-Mail genügt) über das Vorliegen der Ereignisse oder Umstände nach Abs. 3 dieses Paragrafen sowie das voraussichtliche Ende des damit zusammenhängenden Leistungshindernisses informieren.
  9. Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen des BGB bleiben im Übrigen unberührt.
  10. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gilt zudem bei einer nicht oder verspäteten Abnahme der Ware Folgendes:

    Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an bzw. ist eine Annahme aufgrund Verschuldens des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Im Falle des Annahmeverzuges sind wir berechtigt, ab dem 2. Tag des Annahmeverzuges pro Tag eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 %, maximal jedoch 5 % des jeweiligen Netto-Bestellwertes von dem Kunden zu verlangen. Etwaige darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Wir behalten uns vor, eine Nachfrist zur Annahme von 10 Werktagen zu setzen. Sollte auch die zweite Annahme scheitern, sind wir zum Rücktritt berechtigt; die Bestimmungen des § 323 BGB bleiben hiervon unberührt


§ 8. Lieferung ins Ausland

  1. Bei Lieferungen, die auf Wunsch des Kunden ins Ausland (außerhalb Deutschlands) erfolgen, ist der Kunde verpflichtet, uns vor Vertragsabschluss und Lieferung auf die in dem jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften, Importvorschriften, Einfuhrverbote und Bestimmungen zur Pflanzengesundheit in Verbindung mit der Lieferung der Ware hinzuweisen. Wir sind berechtigt, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten von dem Kunden ersetzt zu verlangen.
  2. Der Kunde muss bei solchen Lieferungen ins Ausland sicherstellen, dass uns die ggf. erforderlichen behördlichen und/oder privatrechtlichen Genehmigungen vorliegen, keine Vorschriften zur Pflanzengesundheit oder Exportbeschränkungen der betroffenen Länder durch diese Lieferung verletzt werden. Wir sind berechtigt, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten von dem Kunden ersetzt zu verlangen.
  3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Bestellung und die Lieferung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften der betroffenen Länder erfolgt und insbesondere keine Einfuhrbeschränkungen verletzt werden. Andernfalls hat der Kunde alle damit verbundenen zusätzlichen Kosten, auch die Kosten, die unserem Unternehmen dadurch (z. B. durch Wartezeiten, zusätzliche oder Rücktransporte) entstehen, zu tragen.
  4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des gegenwärtigen EU-Embargos gegenüber Russland (EU-VO 833/2014) Handelsbeschränkungen bestehen, die Pflanzenlieferungen nach Russland verbieten. Demnach ist sowohl die unmittelbare als auch die mittelbare Weiterlieferung oder der Weiterverkauf der den Handelsbeschränkungen unterfallenden Waren nach Russland und Belarus verboten. Es würde aus diesen Gründen ebenfalls einen Embargoverstoß darstellen, wenn
    • der Kunde die unter die Handelsbeschränkung fallenden Waren direkt nach Russland oder Belarus liefert oder
    • die unter die Handelsbeschränkung fallenden Waren an Dritte liefert, obwohl es Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese Waren nach Russland und / oder Belarus weitergeliefert oder dorthin weiterverkauft werden könnten. Der Vorwurf eines fahrlässigen Embargoverstoßes könnte sowohl den Kunden als auch unser Unternehmen treffen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, sich an die Beschränkungen durch EU-Embargos auch dann zu halten, wenn er nicht selbst dem Anwendungsbereich unterfällt.
  6. Sollte der Kunde unmittelbar oder mittelbar gegen ein EU-Embargo oder sonstige Handelsbeschränkungen der EU verstoßen, sind wir berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Statt der Geltendmachung des tatsächlichen Schadens sind wir in diesen Fällen berechtigt, ohne jeden Nachweis 50% des Netto-Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dieser Schaden nicht oder wesentlich geringer ausgefallen ist. Weitergehende Ansprüche (insbesondere solche, die sich aus der Zahlung von Geldbußen, die unser Unternehmen aufgrund eines solchen Verstoßes zahlen müssten) bleiben vorbehalten.


§ 9. Maße und Muster, Abbildungen

  1. Die angegebenen Pflanzenmaße sind keine präzisen Größenangaben. Da es sich um Naturprodukte handelt, sind Abweichungen generell oder zur derzeit geplanten Größe, grundsätzlich in einer Größenordnung von bis zu 10 % nach oben oder unten möglich. Wir schulden daher Ware von mittlerer Art und Güte.
  2. Alle Produktmuster, Abbildungen und Symbolfotos sowie alle Farb-, Form- und Größenangaben der Pflanzen in Prospekten, auf unserer Internetseite oder in anderen Werbemitteln sind nur als beispielhaft zu verstehen und nur annähernd maßgebend.


§ 10. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ansonsten behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.
  2. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden, oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehenden Absätzen 2 und 3 die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder die Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
  6. Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde darf keine Vereinbarungen mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen, oder die Vorausabtretung der Forderung zunichtemachen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen.
  7. Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben, und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten. Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder künftigen Sicherungsrechte gemäß diesem Abschnitt beeinträchtigt werden können, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Ware zu verlangen; Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Faktor nicht frei über den Kaufpreis der Forderung verfügen kann.
  8. Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
  9. Be- oder Verarbeitung, Vermischung und/oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von § 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache vermischt oder verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


§ 11. Garantien

Eine Garantie gleichwelcher Art wird von uns nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie oder eine Garantie für Sortenechtheit, so bedarf es dafür einer gesonderten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden, die weitere Einzelheiten regelt


§ 12. Sachmängelgewährleistung, Kosten für Ein- und Ausbau, Rügepflicht offensichtlicher Mängel, Verjährungsfristen

  1. Im Verhältnis zum Verbraucher gilt Folgendes:

    Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde, der Verbraucher ist, zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist (vgl. § 439 Abs. 4 BGB) oder wenn wir aus anderen gesetzlichen Gründen die Leistung verweigern können, z. B., weil sie für uns nach den gesetzlichen Regelungen unzumutbar ist (vgl. § 275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB)

  2. Im Verhältnis zum Unternehmer gilt Folgendes:

    Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, nach unserer eigenen Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Ist der Kunde Verbraucher und hat er die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck eingepflanzt, gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

    Ist der Kunde Unternehmer, so ist er nicht berechtigt, von uns die Erstattung von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau, das Einpflanzen oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu verlangen. Derartige Ersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.

  5. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, trägt der Kunde (auch der Verbraucher) im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze auch innerhalb von zwölf Monaten nach Gefahrübergang die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände bereits bei Übergabe vorlagen und nicht durch unsachgemäße Behandlung seitens des Verbrauchers eingetreten sind.
  6. Der Kunde ist in den folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:
    - wenn wir die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert haben,
    - wenn die Nacherfüllung durch uns für den Kunden unmöglich oder unzumutbar ist,
    - wenn wir eine Leistung nicht zu einem in dem Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt haben (sog. Fixgeschäft), obwohl wir vor Vertragsschluss durch Mitteilung des Kunden oder aufgrund anderer den Vertragsschluss begleitendender Umstände davon erfahren haben, dass die termin- oder fristgerechte Leistung für den Kunden wesentlich ist,
    - wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder
    - es liegen bei einer von unserem Unternehmen nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt durch den Kunden rechtfertigen.

  7. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 437 Nr. 3 BGB.

    1. Sämtliche Mängelansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf eines Jahres seit Lieferung der Ware, es sei denn, wir haben im Einzelfall eine längere Verjährungsfrist eingeräumt. Vorstehender Satz 1 gilt nicht für Aufwendungserstattungsansprüche (§ 445a BGB) und sonstige Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäß § 437 BGB im Falle des sog. Lieferantenregresses (§ 478 BGB), bei dem § 445b BGB gilt.


§ 13. Patentrechtlich und sortenrechtlich geschützte Sorten

Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Sorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Kunden, soweit er als Unternehmer anzusehen ist, dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Pflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahmen auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.


§ 14. Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss

  1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Abschnitts gelten nicht:
    o bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
    o im Falle des Verzuges von uns, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart wurde,
    o im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
    o bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
    o bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  3. Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Abs. 2a – 2c dieses Paragrafen fallen, sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlicher Vertragspflichten) nach Abs. 2d), ist die Haftung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und unseren Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn.
  4. Soweit wir verpflichtet sind, einem Kunden seine Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, erstatten wir lediglich die nach dem RVG zu berechnenden angemessenen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts.

§ 15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, auch gegenüber einem Verbraucher, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Teil B
Kundeninformationen

1. Information über die Identität des Verkäufers

Der Kunde schließt den Vertrag ausschließlich mit der Baum & Bonheur GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Adresse: Baum & Bonheur GmbH
Herrenpfad 14
41334 Nettetal, Deutschland

Geschäftsführung: Ralf Steinmeister, Peyrik Möller
Telefon: +49 2157 818 0
Telefax: +49 2157 818 180
E-Mail: info@baumbonheur.com

2. Wesentliche Merkmale der Ware

Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware ergeben sich aus der Produktbeschreibung.

3. Informationen zu Zahlung und Lieferung

Die Bezahlung kann bei Lieferung durch Zahlung auf Rechnung sowie bei persönlicher Abholung durch Zahlung in bar, per Lastschrift oder per Überweisung erfolgen. Die Bezahlmöglichkeiten sowie die weiteren Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 3 dieser AGB (Teil A).

4. Informationen zum Gesamtpreis der Ware

Der Preis der Ware ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Es gilt jeweils der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise werden in Euro angegeben und enthalten die jeweils aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer.

5. Informationen zum Bestehen eines Widerrufsrechts

Wenn der Kunde als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB anzusehen ist, steht ihm bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu.

Ein Verbraucher ist gemäß dieser Vorschrift jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Baum & Bonheur GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Ralf Steinmeister und Peyrik Möller, Herrenpfad 14, 41334 Nettetal, Deutschland, Telefon: +49 2157 818 0, Telefax: +49 2157 818 180, E-Mail: info@baumbonheur.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Baum & Bonheur GmbH, Herrenpfad 14, 41334 Nettetal) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte unser Widerrufsformular aus und senden sie es zurück.

6. Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln

Es entstehen für den Vertragsabschluss keine gesonderten Kosten.

7. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes

Der Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages wird von uns gespeichert.

8. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

Die geltenden Gewährleistungsrechte ergeben sich aus § 12 der AGB (Teil A). Bei den Garantiebedingungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

9. Sprache für den Vertragsschluss und die Kundeninformationen

Für den Vertragsschluss und für die Vorabinformationen nach Art. 246 b § 1 EGBGB steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Wir verpflichten uns hiermit, mit Zustimmung des Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages ausschließlich in deutscher Sprache zu kommunizieren.

10. Vertragliche Kündigungsbedingungen

Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Streitbeilegungsstelle für Verbraucher - Informationspflicht gemäß § 36 VSBG

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein.
Weitere Informationen finden sich unter dem folgenden Link:

https://www.universalschlichtungsstelle.de/